Mitteilung zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
Mit Wirkung vom 29.11.2008 wurde das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) durch den Bundespräsidenten in Kraft gesetzt.
Mit dieser Information möchte ich Sie über die Änderungen, die Sie zukünftig betreffen, in Kenntnis setzen. Zunächst ändert sich für Sie als Kunde bis zum Ablauf der Übergangsfrist (31.12.2012) wenig.
Die Zuständigkeit für Sie im Bereich der Kehr- und Überprüfungs-, sowie Messtätigkeiten liegen weiterhin bei mir.
Wie bisher werden die Arbeiten in Ihrem Gebäude im Rahmen der Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit an Abgasanlagen durch den jeweiligen zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Fristen durchgeführt.
Ab 01.01.2013 stehen Deutschlands Schornsteinfeger dann im freien Wettbewerb mit anderen Schornsteinfegerbetrieben. Ab diesem Zeitpunkt werden Sie als Hausbesitzer stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch dann für alle durchzuführenden Kehr- und Messarbeiten wie gewohnt zur Verfügung. Es besteht aber ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, einen anderen Schornsteinfegerbetrieb mit der Durchführung einiger Arbeiten zu beauftragen. Allerdings muss dieser Betrieb in dem neu zu schaffenden Schornsteinfegerregister eingetragen sein.
Eine Ausnahme regelt der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr unmittelbar. Hiernach dürfen Schornsteinfegerbetriebe aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder eines Mitgliedsstaates des Abkommen des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz bereits in der Übergangszeit gelegentlich Schornsteinfegerarbeiten durchführen, wenn diese hierfür die handwerklichen Voraussetzungen erfüllen und in dem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführten Schornsteinfegerregister gelistet sind.
In diesen Fällen ist es dann weiterhin meine Pflicht zu prüfen, ob die vorgeschriebenen Kehr- und Messarbeiten fristgerecht durchgeführt wurden. Sofern ich von Ihnen rechtzeitig keine andere Nachricht erhalten habe, werde ich weiter meinen Verpflichtungen nachkommen und die gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Messarbeiten in Ihrem Gebäude durchführen.
Mit dem Inkrafttreten des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ist es mir nunmehr möglich, Ihnen weitere Dienstleistungen anzubieten, die bisher nicht zu den traditionellen Schornsteinfegerarbeiten gehörten. Auch in Zukunft werde ich weiter bemüht sein, Ihnen mit neutral und unabhängigen Überwachungen und Beratungen behilflich zu sein.
Wenn Sie Fragen zum neuen Gesetz haben, stehe ich Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zu meinen anzubietenden Dienstleistungen können Sie auch auf >>> diesen Internetseiten einsehen.



